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Um
die ausschließlich handgefertigten Holzschnitzereien zu
schützen,
hat die Handelskammer Bozen beschlossen, die Anwendung dieses Arbeitsverfahrens
zu bescheinigen. Die Bescheinigung erfolgt durch die Anbringung
einer ordnungsgemäß registrierten Schutzmarke (Metallplakette)
auf dem Gegenstand und die Ausstellung eines Zeugnisses, welches
die vollständige und ausschließliche Handarbeit nachweist.
Nach beendeter Verarbeitung wird die Marke von einem Experten
der Handelskammer Bozen auf dem Sockel der Schnitzerei angebracht.
Nach Vollendung des Werkes und genauer Prüfung stellt der
Experte das entsprechende Zeugnis aus. (Text
entnommen aus: Unika-Katalog, Grödner Skulpturmesse, 2001) |
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